Das neue Förderprogramm ermöglicht es, künftig KfW-Zuschüsse (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Alarmanlagen und einbruchsichere Türen zu beantragen.
LINK. Einbruchschutz in Bestandsgebäuden: Kredit oder Zuschuss der KfW
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Alarmanlage
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Videoüberwachung
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Video-Türsprechanlage
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Beleuchtung
Die steigenden Einbruchszahlen haben den Haushaltsausschuss dazu veranlasst, das neue Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" ins Leben zu rufen. Es ermöglicht den Haus- und Wohnungseigentümern als auch den Mietern, mit Einverständnis des Vermieters, KfW-Zuschüsse (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Alarmanlagen zu beantragen.
Bislang fördert die KfW nur im Rahmen von energieeffizienten Sanierungen oder altersgerechten Umbauten. In Zukunft soll der Einbau von Alarmanlagen, einbruchsicheren Türen und Fenstern separat gefördert werden. Investieren Sie daher in Ihre Sicherheitstechnik.
Dies bedeutet, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geltend gemacht werden können. Es sollen 20 % der Gesamtsumme jedoch maximal bis 1.500 EUR bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist eine Investition von mindestens 500 EUR und die Vorlage von zwei Angeboten oder ein Angebot von einer zertifizierten Firma. Ausgezahlt wird die Förderung nach Vorlage der Originalrechnung.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW.
Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, |
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, |
Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro. |
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